MELDESYSTEM
Mit 24. Februar 2023 wurde das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) in Kraft gesetzt. Dieses basiert auf der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU/2019/1937). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung von Meldekanäle, damit Personen (Hinweisgeber) vertraulich Verstöße melden können.
Hinweise werden vertraulich behandelt und die Identität der HinweisgeberInnen wird geheim gehalten. Die Identität von Hinweisgebern ist durch die internen und externen Stellen zu schützen. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität von Hinweisgebern direkt oder indirekt abgeleitet werden kann. Eine Offenlegung ist nur in ganz bestimmten, eng begrenzten Fällen zulässig.
Das Meldesystem ist nicht für allgemeine Beschwerden oder Anfragen gedacht.